NATUR-PUR-TOUR
die Individualreisen
in Skandinavien
Als Reiseveranstalter und Guides in der Wahlheimat Lappland können wir die Individualreisen
mit großer Erlebnisvielfalt gänzlich auf Ihre Interessen / Verfassung und das Wetter abstimmen
Interessante Preise da Sie die Winterreisen und Sommerreisen direkt bei uns buchen können
.Blockhütten Nordlicht Mitternachtssonne Hundeschlitten Kanu Schneemobil Motorrad Rentierschlitten Auto Ski.
Motorboot Schneeschuh Trekking Tretschlitten Angeln Eisangeln Lagerfeuer Strand Sami-Kultur Elche Sauna

Reiseveranstalter
seit 1993 vor Ort
am Polarkreis




Reisebedingungen und wichtige Hinweise
Lieber Reisegast, es liegt uns viel daran, Ihnen eine unvergessliche Reise zu bieten.

Dazu haben wir, NAPUTO, die notwendigen Voraussetzungen geschaffen - 
allerdings setzen diese auch klare, rechtliche Verhältnisse voraus.
Wir möchten Sie deshalb bitten,
die Reisebedingungen und wichtigen Hinweise mit besonderer Aufmerksamkeit zu lesen.

1. Abschluss des Reisevertrages
Bitte melden Sie sich so früh als möglich an. Mit der Anmeldung, die schriftlich auf unserem Anmeldeformular erfolgt, bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages an. Bei nicht Volljährigen ist die Anmeldung vom gesetzlichen Vertreter zu unterzeichnen. Mit der Anmeldung werden die Reisebedingungen anerkannt.
Der Reisevertrag kommt durch die schriftliche Anmeldebestätigung durch uns zustande. Nebenabreden sind nur gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
Für die vertraglichen Verpflichtungen aller in der Anmeldung aufgeführten Personen steht der Anmelder ein.

2. Zahlung des Reisepreises

Nach Erhalt der Reisebestätigung sind  100 € pro Person, oder der genannte Betrag, zur Anzahlung auf unser Konto innerhalb 10 Tagen fällig.
Vorab anfallende Kosten sind nach Aufforderung zu bezahlen.
Die Restsumme muss je nach der von Ihnen gewünschten Bezahlungsweise entweder
- zu Reisebeginn (für uns gebührenfrei) unserem schwedischen Konto gutgeschrieben sein,
- oder unaufgefordert bei Eintreffen am Urlaubsort, € in bar (keine Schecks), bezahlt werden.
Sollte der Reisepreis zu Reisebeginn nicht vollständig bezahlt sein, so können wir vom Vertrag zurücktreten und die entsprechenden Rücktrittsgebühren verlangen. Sollten zusätzlich weitere Kosten (Telefon, Telegramm, Telefax, Telex etc.) entstehen, gehen diese zu Ihren Lasten.

3. Leistungen

Für die vertraglichen Leistungen sind grundsätzlich die Angaben im gültigen Prospekt und in der Reisebestätigung maßgeblich. Bei den in Ortsbeschreibungen enthaltenen Einrichtungen haften wir nicht für deren Benutzbarkeit, Verfügbarkeit und Funktionsfähigkeit. Das gleiche gilt für alle Fälle höherer Gewalt. Bei unseren Komplettangeboten kommt der Luftbeförderungs- vertrag ausschließlich zwischen Ihnen und der jeweiligen Fluggesellschaft zustande. Dies gilt auch für sämtliche anderen, von uns für Sie organisierten/vermittelten Beförderungsleistungen/Verträge. Von Ihnen nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nicht zurückerstattet.

4. Reiseantritt

Bei selbstorganisierter Anreise sind Sie selbst dafür verantwortlich, zu dem in der Reisebestätigung genannten Ort und Zeitpunkt bereitzustehen. Treffen Sie nicht fristgemäß ein oder treten Sie die Reise nicht an, so haben Sie keinen Anspruch auf Rückerstattung oder Minderung des Reisepreises - NAPUTO behält den vollen Reisepreisanspruch.

5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung

Machen Sie vom Rücktrittsrecht Gebrauch, so muss dies schriftlich an unsere Adresse in Schweden erfolgen. Stichtag ist der Eingang bei NAPUTO. Anstelle des Reisepreises ist eine angemessene Entschädigung zu zahlen. Sie beträgt ohne Rücksicht auf den Rücktrittsgrund:
Für langfristige Rücktritte von Festanmeldungen, bis 60 Tage vor Reisebeginn, wird eine Rücktrittsgebühr von  100 € pro Person berechnet, exklusive bereits angefallener Kosten.
Für kurzfristige Annullierungen gelten folgende Gebühren pro Person: Bis zum 30.Tag vor Abreise 25 %, ab 29. bis 15.Tag 50 %, ab 14. bis 7.Tag 75 %, und vom 7.Tag vor Reisebeginn oder bei Nichtantritt 100 % des Reisepreises, jeweils exklusive bereits angefallener Kosten.
Den vollen Reisepreis hat außerdem derjenige zu bezahlen, durch dessen Rücktritt ab dem 60.Tag vor Reisebeginn die Mindestteilnehmerzahl von 4 Erwachsenen unterschritten und dadurch die Durchführung der Reise gefährdet wird. Dem Reiseteilnehmer steht dabei der Nachweis eines geringeren Schadens offen.
Die geleistete Anzahlung wird mit dem Rücktrittsentgelt verrechnet. Umbuchungen gelten als Rücktritt mit nachfolgender Neuanmeldung. Wir können deshalb die für den Rücktritt geltenden pauschalierten Rücktrittskosten geltend machen. Eine Entschädigung ist nicht zu bezahlen, wenn für den zurücktretenden Teilnehmer eine den Erfordernissen der Reise entsprechenden Ersatzperson benannt wird und diese die Reise zum vereinbarten Termin antritt. Wir empfehlen daher dringend zum Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen, Sonderkosten

Nehmen Sie, aus welchen Gründen auch immer, Reiseleistungen nicht in Anspruch, so erfolgt keine Rückerstattung. Wir werden uns aber um Erstattung ersparter Aufwendungen gegenüber anderen Leistungsträgern bemühen. Wir  empfehlen daher dringend zum Abschluss einer Reiseabbruchskostenversicherung.
Sonderkosten, die in Form von Änderungen des vorgesehenen Reiseverlaufs aus an Ihnen liegenden Gründen während der Reise entstehen, gehen zu Ihren Lasten.
Durch die individuelle Gestaltung und Reisezeit besteht kein Anspruch auf Durchführung aller angebotenen Aktivitäten.

7. Rücktritt durch den Reiseveranstalter

Wir können bis spätestens 14 Tage vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten (in diesem Fall erhalten Sie den bezahlten Reisepreis vollständig zurück; weitere Ansprüche bestehen nicht);
* bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl von 4 Erwachsenen.
* wenn die Pflicht, die Reise durchzuführen, für uns nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten die Überschreitung
der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde.
Wir können den Reisevertrag nach Antritt der Reise ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn Sie die Durchführung der Reise trotz einer Abmahnung des jeweiligen Reiseleiters nachhaltig stören oder durch grob fahrlässiges und vertragswidriges Verhalten eine sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Wir behalten uns diesfalls vor, Sie an den Ausgangspunkt der Reise bzw. an den nächsten bewohnten Ort zu bringen. Alle Kosten und Schäden aus dieser Kündigung haben Sie zu tragen. Wir behalten dann den Anspruch auf den Reisepreis.

8. Risiken und Haftung

Wir stellen an jeden Teilnehmer Anforderungen, die in den Reiseabläufen ausgeschrieben sind. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Außergewöhnliche Umstände auf einer Tour können dazu führen, dass sie nicht vollständig in der geplanten Weise durchgeführt werden kann. Nötige Änderungen werden ggf. festgelegt. Für einen gleichwertigen Ersatz wird Sorge getragen. Wir haften für eine gewissenhafte Vorbereitung und Durchführung der Touren. Die Haftung des Reiseveranstalters ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
Bei Unternehmungen ohne Reiseführer sowie bei allen Unternehmungen, bei denen Sie selbst Fahrzeuge jeglicher Art führen, übernehmen wir keinerlei Haftung.

9. Mitwirkungspflicht des Teilnehmers

Sie verpflichten sich, bei evtl. auftretender Leistungsstörung  alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. entstehende Schäden gering zu halten. Beanstandungen sind unverzüglich dem Tourenleiter bekannt zu geben. Der Tourenleiter wird nach Möglichkeit für Abhilfe sorgen. Bei schuldhaftem Nichtanzeigen besteht kein Anspruch auf Minderung. Die Ansprüche aus dem Reisevertrag sind innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende geltend zu machen, andernfalls erlöschen sie. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise verjähren in jedem Falle sechs Monate nach Reiseende.

10. Sonstiges

Sie sind für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen des Reiselandes selbst verantwortlich, insbesondere Zoll- und Einreisebestimmungen.
Für ausreichenden Versicherungsschutz (z.B. Reisekranken-, Reiserücktritts- und Reiseabbruchskostenversicherung usw.) tragen Sie selbst Sorge. Sollte eine der Bestimmungen dieser Reisebedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. Für diesen Fall sind Veranstalter und Reiseteilnehmer verpflichtet anstelle der unwirksamen Vereinbarung eine zulässige Bestimmung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Vereinbarung am nächsten kommt. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Für vermittelte Touren gelten die Reisebedingungen dieser Veranstalter. Gerichtsstand ist unser Firmensitz in Schweden.

11. Reisegarantiegesetz

Die von uns, NAPUTO, gestellte Reisegarantie-Sicherheit übertrifft die Europa-Richtlinie 90/314/EWG

Reiseveranstalter
         NAPUTO - NATUR-PUR-TOUR, Box 6, S-930 92 Mellanström, Schweden





Das Reiseparadies am Polarkreis unter Nordlicht und Mitternachtssonne in Schweden oder Norwegen mit
vielfältigen Reiseerlebnissen und sehr interessanten Reiseangeboten/Reisepreisen
ist wie geschaffen für Ihr unvergessliches Lappland-Erlebnis
Herzlich willkommen heißt Sie Ihr
NAPUTO-Team