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Reisebedingungen und wichtige Hinweise
Lieber
Reisegast, es liegt uns viel daran, Ihnen eine unvergessliche Reise zu
bieten.
Dazu
haben wir, NAPUTO, die notwendigen Voraussetzungen geschaffen -
allerdings
setzen diese auch klare, rechtliche Verhältnisse voraus.
Wir
möchten Sie deshalb bitten,
die
Reisebedingungen und wichtigen Hinweise mit besonderer Aufmerksamkeit zu
lesen.
1.
Abschluss des Reisevertrages
Bitte
melden Sie sich so früh als möglich an. Mit der Anmeldung, die
schriftlich auf unserem Anmeldeformular erfolgt, bieten Sie uns den Abschluss
eines Reisevertrages an. Bei nicht Volljährigen ist die Anmeldung
vom gesetzlichen Vertreter zu unterzeichnen. Mit der Anmeldung werden
die Reisebedingungen anerkannt.
Der Reisevertrag kommt durch die schriftliche
Anmeldebestätigung durch uns zustande. Nebenabreden sind nur gültig,
wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
Für
die vertraglichen Verpflichtungen aller in der Anmeldung aufgeführten
Personen steht der Anmelder ein.
2.
Zahlung des Reisepreises
Nach
Erhalt der Reisebestätigung sind 100 € pro
Person, oder der genannte Betrag, zur Anzahlung auf unser Konto innerhalb
10 Tagen fällig.
Vorab anfallende Kosten sind nach Aufforderung zu
bezahlen.
Die Restsumme muss je nach der von Ihnen gewünschten
Bezahlungsweise entweder
- zu Reisebeginn (für uns gebührenfrei) unserem schwedischen Konto
gutgeschrieben sein,
- oder unaufgefordert bei Eintreffen am Urlaubsort, € in bar
(keine Schecks), bezahlt werden.
Sollte der Reisepreis zu Reisebeginn nicht vollständig
bezahlt sein, so können wir vom Vertrag zurücktreten und die
entsprechenden Rücktrittsgebühren verlangen. Sollten zusätzlich
weitere Kosten (Telefon, Telegramm, Telefax, Telex etc.) entstehen, gehen
diese zu Ihren Lasten.
3.
Leistungen
Für
die vertraglichen Leistungen sind grundsätzlich die Angaben im gültigen
Prospekt und in der Reisebestätigung maßgeblich. Bei den in
Ortsbeschreibungen enthaltenen Einrichtungen haften wir nicht für
deren Benutzbarkeit, Verfügbarkeit und Funktionsfähigkeit. Das
gleiche gilt für alle Fälle höherer Gewalt. Bei unseren
Komplettangeboten kommt der Luftbeförderungs- vertrag ausschließlich
zwischen Ihnen und der jeweiligen Fluggesellschaft zustande. Dies gilt
auch für sämtliche anderen, von uns für Sie organisierten/vermittelten
Beförderungsleistungen/Verträge. Von Ihnen nicht in Anspruch
genommene Leistungen werden nicht zurückerstattet.
4.
Reiseantritt
Bei
selbstorganisierter Anreise sind Sie selbst dafür verantwortlich,
zu dem in der Reisebestätigung genannten Ort und Zeitpunkt bereitzustehen.
Treffen Sie nicht fristgemäß ein oder treten Sie die Reise nicht
an, so haben Sie keinen Anspruch auf Rückerstattung oder Minderung
des Reisepreises - NAPUTO behält den vollen Reisepreisanspruch.
5.
Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung
Machen
Sie vom Rücktrittsrecht Gebrauch, so muss dies schriftlich an
unsere Adresse in Schweden erfolgen. Stichtag ist der Eingang bei NAPUTO.
Anstelle des Reisepreises ist eine angemessene Entschädigung zu zahlen.
Sie beträgt ohne Rücksicht auf den Rücktrittsgrund:
Für
langfristige Rücktritte von Festanmeldungen, bis 60 Tage vor Reisebeginn,
wird eine Rücktrittsgebühr von 100 €
pro Person berechnet, exklusive bereits angefallener Kosten.
Für
kurzfristige Annullierungen gelten folgende Gebühren pro Person: Bis
zum 30.Tag vor Abreise 25 %, ab 29. bis 15.Tag 50 %, ab 14. bis 7.Tag 75
%, und vom 7.Tag vor Reisebeginn oder bei Nichtantritt 100 % des Reisepreises,
jeweils exklusive bereits angefallener Kosten.
Den
vollen Reisepreis hat außerdem derjenige zu bezahlen, durch dessen
Rücktritt ab dem 60.Tag vor Reisebeginn die Mindestteilnehmerzahl
von 4 Erwachsenen unterschritten und dadurch die Durchführung der
Reise gefährdet wird. Dem Reiseteilnehmer steht dabei der Nachweis
eines geringeren Schadens offen.
Die
geleistete Anzahlung wird mit dem Rücktrittsentgelt verrechnet. Umbuchungen
gelten als Rücktritt mit nachfolgender Neuanmeldung. Wir können
deshalb die für den Rücktritt geltenden pauschalierten Rücktrittskosten
geltend machen. Eine Entschädigung ist nicht zu bezahlen, wenn für
den zurücktretenden Teilnehmer eine den Erfordernissen der Reise entsprechenden
Ersatzperson benannt wird und diese die Reise zum vereinbarten Termin antritt.
Wir empfehlen daher dringend zum Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.
6.
Nicht in Anspruch genommene Leistungen, Sonderkosten
Nehmen
Sie, aus welchen Gründen auch immer, Reiseleistungen nicht in Anspruch,
so erfolgt keine Rückerstattung. Wir werden uns aber um Erstattung
ersparter Aufwendungen gegenüber anderen Leistungsträgern bemühen.
Wir empfehlen daher dringend zum Abschluss einer Reiseabbruchskostenversicherung.
Sonderkosten,
die in Form von Änderungen des vorgesehenen Reiseverlaufs aus an Ihnen
liegenden Gründen während der Reise entstehen, gehen zu Ihren
Lasten.
Durch
die individuelle Gestaltung und Reisezeit besteht kein Anspruch auf Durchführung
aller angebotenen Aktivitäten.
7.
Rücktritt durch den Reiseveranstalter
Wir
können bis spätestens 14 Tage vor Reisebeginn vom Reisevertrag
zurücktreten (in diesem Fall erhalten Sie den bezahlten Reisepreis
vollständig zurück; weitere Ansprüche bestehen nicht);
*
bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl von 4 Erwachsenen.
*
wenn die Pflicht, die Reise durchzuführen, für uns nach Ausschöpfung
aller Möglichkeiten die Überschreitung
der
wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde.
Wir
können den Reisevertrag nach Antritt der Reise ohne Einhaltung einer
Frist kündigen, wenn Sie die Durchführung der Reise trotz einer
Abmahnung des jeweiligen Reiseleiters nachhaltig stören oder durch
grob fahrlässiges und vertragswidriges Verhalten eine sofortige Aufhebung
des Vertrages gerechtfertigt ist. Wir behalten uns diesfalls vor, Sie an
den Ausgangspunkt der Reise bzw. an den nächsten bewohnten Ort zu
bringen. Alle Kosten und Schäden aus dieser Kündigung haben Sie
zu tragen. Wir behalten dann den Anspruch auf den Reisepreis.
8.
Risiken und Haftung
Wir
stellen an jeden Teilnehmer Anforderungen, die in den Reiseabläufen
ausgeschrieben sind. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Außergewöhnliche
Umstände auf einer Tour können dazu führen, dass sie
nicht vollständig in der geplanten Weise durchgeführt werden
kann. Nötige Änderungen werden ggf. festgelegt. Für einen
gleichwertigen Ersatz wird Sorge getragen. Wir haften für eine gewissenhafte
Vorbereitung und Durchführung der Touren. Die Haftung des Reiseveranstalters
ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
Bei
Unternehmungen ohne Reiseführer sowie bei allen Unternehmungen, bei
denen Sie selbst Fahrzeuge jeglicher Art führen, übernehmen wir
keinerlei Haftung.
9.
Mitwirkungspflicht des Teilnehmers
Sie
verpflichten sich, bei evtl. auftretender Leistungsstörung alles
Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen
und evtl. entstehende Schäden gering zu halten. Beanstandungen sind
unverzüglich dem Tourenleiter bekannt zu geben. Der Tourenleiter wird
nach Möglichkeit für Abhilfe sorgen. Bei schuldhaftem Nichtanzeigen
besteht kein Anspruch auf Minderung. Die Ansprüche aus dem Reisevertrag
sind innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende
geltend zu machen, andernfalls erlöschen sie. Ansprüche wegen
nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise verjähren in
jedem Falle sechs Monate nach Reiseende.
10.
Sonstiges
Sie
sind für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen des Reiselandes
selbst verantwortlich, insbesondere Zoll- und Einreisebestimmungen.
Für
ausreichenden Versicherungsschutz (z.B. Reisekranken-, Reiserücktritts-
und Reiseabbruchskostenversicherung usw.) tragen Sie selbst Sorge. Sollte
eine der Bestimmungen dieser Reisebedingungen unwirksam sein oder werden,
so wird hiervon die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht
berührt. Für diesen Fall sind Veranstalter und Reiseteilnehmer
verpflichtet anstelle der unwirksamen Vereinbarung eine zulässige
Bestimmung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen
Vereinbarung am nächsten kommt. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
Für vermittelte Touren gelten die Reisebedingungen dieser Veranstalter.
Gerichtsstand ist unser Firmensitz in Schweden.
11. Reisegarantiegesetz
Die von uns, NAPUTO, gestellte Reisegarantie-Sicherheit übertrifft die
Europa-Richtlinie 90/314/EWG
Reiseveranstalter
NAPUTO - NATUR-PUR-TOUR, Box 6, S-930 92 Mellanström, Schweden
Das Reiseparadies am Polarkreis unter Nordlicht und Mitternachtssonne in Schweden oder Norwegen mit
vielfältigen Reiseerlebnissen und sehr interessanten Reiseangeboten/Reisepreisen
ist wie geschaffen für Ihr unvergessliches Lappland-Erlebnis
Herzlich willkommen heißt Sie Ihr
NAPUTO-Team
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